Ende Bürgergeldbonus ab 28. März 2024

Zum 1. Juli 2023 wurde ein monatlicher Bürgergeldbonus in Höhe von 75 EUR eingeführt. Dieser Bonus war speziell für Weiterbildungen gedacht, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Er sollte Anreize für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung bieten und die Teilnahme an entsprechenden Bildungsmaßnahmen fördern.

Mit der Verkündung des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wird der Bürgergeldbonus nun aufgehoben.

Damit sind ab 28. März 2024 keine Neuförderungen mit Bürgergeldbonus mehr möglich. Maßgeblich für die Förderung ist dabei der Antritt der Maßnahme (Teilnahmebeginn).

Wer allerdings eine solche Weiterbildung bereits vor dem 28. März angefangen hat, erhält den Bürgergeldbonus bis zum Abschluss der Maßnahme!

 

Sprechen Sie zu Weiterbildungsmöglichkeiten  gern Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter Elbe-Elster an.  Alle Kontaktmöglichkeiten zu uns finden Sie hier.