Das Bürgergeld wird vom Grundsicherungsgeld abgelöst. Die neuen Regelungen treten fast vollständig zum 01.07. in Kraft.

Das Wichtigste im Überblick:
  • Das Bürgergeldsystem wird zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet. Vermittlung in Erwerbsarbeit ist das vorrangige Ziel. Die Jugendberufsagenturen werden gestärkt, um Jugendliche besser zu unterstützen.
  • Am Prinzip der Solidarität wird festgehalten: Wer in Not ist, dem wird geholfen. Die Jobcenter werden für gesundheitsbedingte Vermittlungshemmnisse stärker sensibilisiert.
  • Solidarität geht in beide Richtungen. Daher werden die Rechte und Pflichten in der neuen Grundsicherung verbindlicher geregelt und es wird auf mehr Mitwirkung und spürbare Konsequenzen bei Nicht-Mitwirkung gesetzt. Wer Termine ohne wichtigen Grund mehrfach versäumt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.
  • Die Jobcenter werden bei der Vermittlung in Arbeit gestärkt, sie sollen Menschen besser unterstützen können und es werden die Möglichkeiten dafür ausgeweitet, Arbeit, statt Arbeitslosigkeit zu fördern. Statt Passivleistungen zu zahlen, kann mehr geförderte Beschäftigung finanziert werden.
  • Künftig wird die Anrechnung von Vermögen an den Lebensjahren orientiert – die Karenzzeit bei Mieten wird bis zum 1,5-fachen der ortsüblichen Miete beigehalten.
  • Missbrauch soll verhindert werden, indem wir Arbeitgeber, die die Beschäftigten im SGB II-Bezug nicht korrekt zur Sozialversicherung anmelden, haftbar machen. Es wird eine Anzeigepflicht der Jobcenter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Verdacht auf Schwarzarbeit eingeführt.

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