Geldleistungen beantragen

Ihr Jobcenter unterstützt Sie, wenn Sie länger arbeitslos sind, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Ihr Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Informieren Sie sich zum Beispiel, wie Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten und wie es Ihnen dabei hilft, neue Arbeit zu finden. In diesem Abschnitt erfahren Sie alles Wichtige über die Anspruchsvoraussetzungen und Beantragung von Geldleistungen.

Kontakt / Terminvereinbarung

Ihre persönliche Ansprechperson erreichen Sie

  • telefonisch unter der Direktdurchwahl
  • via Postfachnachricht unter Jobcenter.digital

Anspruchsvoraussetzungen

Sie können vom Jobcenter Elbe-Elster Bürgergeld unter folgenden Bedingungen erhalten.

Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.

Sie sind erwerbsfähig.*

(*Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, mindestens 3 Stunden an Tag zu arbeiten.)

Sie oder Mitglieder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.*

(*Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.)

Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.

Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem Bedarf und dem im Einzelfall vorhandenen Einkommen. Der Bedarf setzt sich aus der Regelleistung, den angemessenen Unterkunftskosten und den individuell zustehenden Mehrbedarfen zusammen.


Antragstellung – am besten online!

Damit Sie Bürgergeld erhalten können, müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter Elbe-Elster stellen. Am schnellsten, sichersten und einfachsten stellen Sie Ihren Antrag online.
Ihre Vorteile bei der digitalen Antragstellung sind:

Antragsstellung von überall und jederzeit

(nach erfolgreicher Verifizierung)

sicherer Kommunikationskanal und direkte Eingangsbestätigung.

Sparen von Zeit und Kosten (Porto)

Unterbrechung und späteres Fortsetzen jederzeit möglich,

sofern Sie die notwendigen Dokumente zum Hochladen zum Bsp. Mietvertrag, ggf. Arbeitsvertrag, Kontoauszüge oder ähnliches aktuell nicht zur Hand haben sollten

Wir empfehlen Ihnen sowohl die E-Mail-Adresse als auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen in Ihrem Profil unter jobcenter.digital zu hinterlegen.

Wie Sie dabei genau vorgehen, erfahren Sie auf der Seite Bürgergeld beantragen.

Weitere Informationen zu Antrag, Anlagen und dem Bescheid, finden Sie auf der Seite Antrag und Bescheid.


Bedarfe

Regelbedarf

Damit sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem:

  • Ernährung,
  • Kleidung,
  • Körperpflege,
  • Hausrat,
  • Haushaltsenergie und
  • persönliche Bedürfnisse.

Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2024. Die genauen Beträge finden Sie hier.

Bedarf für Unterkunft und Heizung

Angemessene Kosten für Miete, Heizung und Betriebskosten werden vom Jobcenter übernommen. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, der Größe der Wohnung sowie des Mietpreises je Quadratmeter und der Art der Heizung.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Welche Kosten angemessen sind, regelt der Landkreis Elbe-Elster in der Handlungsanweisung
zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung
.

Umzug / Neuer Mietvertrag

Bitte beachten Sie: Vor der Unterschrift eines neuen Mietvertrages ist die Zusicherung der Aufwendungen bei dem am Ort der neuen Unterkunft zuständige Jobcenter einzuholen.

Das heißt: Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie die Zusicherung der Kosten für die Wohnung (also Miete) und falls benötigt für die Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Mietkaution, Umzugskosten usw.) beantragen. Hierfür können Sie einfach online einen Termin bei Ihrem zuständigen Leistungsteam im Jobcenter vereinbaren.

Achtung: auch bei Umzug in den örtlichen Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters müssen Wohnungsbeschaffungskosten wie Umzugskosten bereits vorher zugesichert werden.

Zusammengefasst:
Bitte unterschreiben Sie einen neuen Mietvertrag nur, wenn Sie die schriftliche Zusicherung des zuständigen Jobcenters erhalten haben und beantragen Sie auch gleichzeitig bei Bedarf das Darlehen für die Mietkaution und die Umzugskosten.

Mit diesem Formular können sie bei Ihrem potenziellen Vermieter ein Wohnungsangebot einholen: Vordruck Wohnungsangebot für Vermieter

Mehrbedarf

Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.

Wohnungsbeschaffungskosten

Zur Beschaffung von Wohnraum können Kautionsdarlehen, Umzugskosten und Renovierungskosten übernommen werden.

Der Landkreis Elbe-Elster regelt die Kostenübernahme in der Handlungsanweisung
zur Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung
.

Einmalbedarfe

Das sind Geld- oder Sachleistungen, die Sie einmalig bekommen können, wenn Sie zum Beispiel

  • Ihre erste eigene Wohnung einrichten oder
  • schwanger sind und eine Erstausstattung für Ihr Kind benötigen.

Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie kein Bürgergeld beziehen.
Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.

Der Landkreis Elbe-Elster regelt die Gewährung der Einmalbedarfe in der


Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) helfen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsen bis 25 Jahre besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.

Diese zusätzlichen Zuschüsse gibt es auf Antrag, zum Beispiel für Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht.

Der Landkreis Elbe-Elster regelt das Bildungspaket in der Handlungsanweisung zur Umsetzung der Leistungen (gültig ab 8/2023), ergänzt durch die Protokollnotiz 1-2024 (gültig ab 1/2024).

Eintägige Ausflüge

PDF-Antrag

Mehrtägige Klassenfahrten

PDF-Antrag

Schulbedarf und Mittagsverpflegung

PDF-Antrag

Lernförderung

PDF-Antrag

soziale und kulturelle Teilhabe

PDF-Antrag

Schülerbeförderung

PDF-Antrag