Beratung und Vermittlung

Um Sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Jobsuche.

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Arbeitsvermittlung

Der ideale Weg zu einer eigenständigen Existenzsicherung ist eine erfolgreiche Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis.

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  • telefonisch unter der Direktdurchwahl
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Ihre persönliche Ansprechperson unterstützt Sie gern bei Ihrer Arbeitssuche.

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Fallmanagement – Hilfe bei schwierigen Lebensumständen

Was ist Fallmanagement und wofür brauche ich das?

Unsere Erfahrung im Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden hat gezeigt, dass viele gerne arbeiten wollen, jedoch ganz andere Probleme im Vordergrund stehen, die eine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt erheblich erschwert.

Dabei gehört es zum Selbstverständnis des Fallmanagements mit den Kundinnen und Kunden gemeinsame Ziele zu formulieren und sie bei der Erreichung dieser Ziele zu unterstützen.

Dies setzt natürlich die Bereitschaft der Kundinnen und Kunden voraus, dass sie selbst ihre Situation verändern wollen und hierfür ihre aktive Mitarbeit anbieten.

Wem bieten wir Fallmanagement an?

Wenn sich im Beratungsgespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/Ihrem Arbeitsvermittler herausstellt, dass für Sie besondere Unterstützung hilfreich wäre, wird geklärt, ob das Angebot Fallmanagement in Frage kommt.

Unser Grundsatz:

Was Sie selbst erledigen können, wird von Ihnen selbst gemacht. Wenn eigene Bemühungen nicht ausreichen oder zu scheitern drohen, wird gemeinsam mit Ihnen Unterstützung organisiert

Unsere Fallmanager/innen:

Unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager sind speziell geschulte Fachkräfte nach den Standards und Richtlinien der deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC). Sie verfügen über sehr gute Kontakte zu verschiedenen Beratungsstellen im Landkreis Elbe-Elster.

Rehabilitanden/innen, Menschen mit Behinderung - Gesundheitlichen Einschränkungen

Menschen mit Behinderung, Ihnen gleichgestellte Personen und Rehabilitanden benötigen besondere Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Ihre persönliche, soziale und gesundheitliche Situation muss dabei berücksichtigt werden.
Je früher Rehabilitationsbedarf erkannt wird, desto besser.

Im Jobcenter Elbe-Elster gibt es spezialisierte Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitanden und gesundheitlichen Einschränkungen.

Das Angebot richtet sich an

Arbeitssuchende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50

Arbeitssuchende mit einem Grad der Behinderung von 30 bis unter 50, die „gleichgestellt“ sind

Arbeitssuchende, die anerkannte Rehabilitanden (berufliches Rehabilitationsverfahren) sind

Migration und Flucht

Die Förderung von Migrantinnen und Migranten ist dem Jobcenter Elbe-Elster ein wichtiges Anliegen. Zuwanderer sollen beim Weg in die Arbeitswelt bestmöglich und individuell unterstützt werden. Das zentrale Fundament für eine gelungene Integration von Zugewanderten in die Gesellschaft und in den deutschen Arbeitsmarkt ist zunächst der Erwerb der deutschen Sprache.

Der Weg zum Spracherwerb führt

1. über Integrationskurse und

2. über Berufsbezogene Deutschkurse.

Das Jobcenter Elbe-Elster steht hierzu im regen Kontakt zu den regionalen Sprachkursträgern, der Migrationsberatung und dem Bundesamt für Migration.

Anschließend stehen den Zugewanderten alle Angebote des Jobcenters offen. Zusätzlich gibt es spezielle Angebote, in denen die individuellen Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten berücksichtigt werden. In einem persönlichen Gespräch entwickeln die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler des Jobcenters zusammen mit den Kundinnen und Kunden die individuell beste Strategie für den jeweiligen Weg in die Arbeitswelt. Außerdem arbeiten sie eng mit weiteren Einrichtungen im Landkreis zusammen und können auch in dieser Hinsicht hilfreiche Ratschläge geben.


Qualifizierung und Weiterbildung

„Bildung ist nicht auf die Schule begrenzt. Sie geht unerbittlich weiter bis ans Lebensende.“

(Peter Ustinov)

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Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung >>

Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung

Für eine berufliche Qualifizierung ist es nie zu spät.  Gute Gründe, wie Sie von einer Weiterbildung profitieren:

  • Erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Menschen mit Ausbildung werden viel seltener arbeitslos als Menschen ohne Ausbildung
  • Verbessern Sie Ihr Aufstiegs-/ Weiterbildungsmöglichkeiten:  Erweitern Sie Ihr fachliches Wissen oder passen Sie sich den neuen Anforderungen Ihres Berufs im digitalen Zeitalter an und steigen Sie im aktuellen Beruf auf

Während der Teilnahme an einer solchen Maßnahme können Ihnen entstehende Weiterbildungskosten übernommen werden, wenn:

  • die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
  • die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Junge Menschen unter 25 Jahren

„Die Grundlage eines jeden Staates ist die Ausbildung seiner Jugend.“

(Diogenes von Sinope)

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Videoberatung

Mit Ihrer persönlichen Ansprechperson im Bereich Arbeitsvermittlung können Sie auch per Video-Chat live kommunizieren.

Unser Service im Bereich Arbeitsvermittlung bietet Ihnen die Möglichkeit, persönliche Termine mit uns per Video wahrzunehmen – ganz bequem von Zuhause, ohne Anfahrtswege und Wartezeiten.

Die Videotermine sind ein zusätzliches Angebot. Natürlich bieten wir Ihnen auch weiterhin eine telefonische Beratung oder persönliche Gespräche bei uns im Jobcenter an.

Unser Service im Bereich Arbeitsvermittlung bietet Ihnen die Möglichkeit, persönliche Termine mit uns per Video wahrzunehmen – ganz bequem von Zuhause, ohne Anfahrtswege und Wartezeiten.

Sie benötigen:

  • ein internetfähiges Endgerät mit Kamera
  • Kopfhörer und ein Mikrofon (Headset)
  • eine stabile Internetverbindung
  • auf dem PC: Google Chrom oder Chromium in der aktuellsten Version (empfohlen- andere Browser können funktionieren)
  • auf einem Smartphone: Google Chrome oder Safari in der aktuellsten Version (empfohlen – andere Browser können funktionieren)
  • eine E-Mail-Adresse
    (*Bitte beachten Sie, die Teilnahme per Telefon ist nicht möglich.)

Die Teilnahme an einem Videogespräch ist ganz einfach: Wir senden Ihnen einen Link auf Ihre E-Mail-Adresse, über den Sie in den virtuellen Gesprächsraum gelangen. Dann kann das Beratungsgespräch auch schon losgehen.

Wichtig ist, dass Sie sich in einer privaten, ruhigen Umgebung befinden mit gleichbleibend stabiler Internetverbindung. Wenn es zu technischen Problemen kommt, setzen wir das Gespräch einfach telefonisch fort oder wir vereinbaren einen Ersatztermin mit Ihnen.

Melden Sie sich gerne bei Ihrer Ansprechperson, wenn Sie Interesse an einem Videogespräch haben. Wir probieren diesen Service gerne mit Ihnen zusammen aus.

Lesen Sie hier nach „Meine Videoberatung – In wenigen Schritten zu Ihrem Beratungsgespräch“ oder schauen Sie sich unser Video dazu an.

Des Weiteren beachten Sie bitte folgende Informationen:

  • Ihre Teilnahme an einer Videoberatung ist immer freiwillig.
  • Videoberatungstermine können nur von Mitarbeiter*innen des Jobcenters erstellt werden.
  • Für Ihre Teilnahme wird kein Benutzerkonto benötigt.

Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Ausbildung

Arbeit / Praktikum / Freiwilligendienst

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Praktikum

Freiwilligendienst


Miteinander Strategien entwickeln

Ziele definieren. Gemeinsam planen.

Der Kooperationsplan

Erhalten Sie Bürgergeld, erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihrem Ansprechpartner einen Kooperationsplan. In diesem legen wir gemeinsam ein Ziel fest und beschreiben den Weg, wie wir dieses erreichen.

Der Kooperationsplan ist dabei auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Sie haben alles Notwendige kompakt zusammengefasst und können auf einen Blick sehen, welche Schritte gemeinsam unternommen werden.

Er ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.

Es ist wichtig, dass Absprachen eingehalten werden, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie Absprachen nicht einhalten, kann Ihre notwendige Mitarbeit am Eingliederungsprozess im nächsten Schritt verbindlich eingefordert werden (zum Beispiel: Bewerben auf Stellenangebote, Nutzen von Qualifizierungsangeboten, Teilnahme an Beratungsgesprächen). Es könnte also zu Leistungsminderungen kommen, wenn Sie Absprachen oder Termine nicht einhalten, ohne dass Sie einen wichtigen Grund dafür haben.

Schlichtungsverfahren – was ist das?

Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben.

Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihren Ansprechpartner im Jobcenter.