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Fokus auf den Schutz sensibler Sozialdaten

Um den Schutz der Daten und der persönlichen Identität als oberste Priorität zu gewährleisten, setzt die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem Online-Portal auf die verpflichtende Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA). Diese verpflichtende Nutzung gilt für alle Privatpersonen bzw. Unternehmen im angemeldeten Bereich des Online-Portals seit April 2025.

Die Säulen der digitalen Authentifizierung im Detail
BA-Secure-App

Seit April 2026 steht die neue Secure-App zur Verfügung und ergänzt die vorhandenen zweistufigen Authentifizierungsverfahren um eine komfortable appbasierte Anmeldevariante mit Push-Funktion. Bei einem Anmeldeversuch erhalten Nutzende eine Push-Nachricht auf ihr Mobilgerät und bestätigen den Vorgang über die auf dem Gerät eingerichtete biometrische Erkennung oder die Geräteerkennung.

Passkey und TOTP (Time-based One-Time Password)

Bereits seit Anfang 2025 haben Nutzerinnen und Nutzer des Online-Portals die Möglichkeit, sich einen Passkey einzurichten, um sich an ihrem Konto anzumelden. Sie sind komfortabel in der Handhabung und stellen eine sichere Alternative zu Passwörtern dar. Passkeys sind sogenannte digitale Schlüssel, die im Gegensatz zu Passwörtern nicht vergessen werden können, automatisiert erstellt werden und weniger anfällig gegenüber Phishingangriffen oder Datendiebstahl sind. In Kombination mit der Nutzung eines Smartphones lassen sich über einen Fingerabdruck oder einen Gesichtsscan Passkeys mit wenigen Klicks in den Kontoeinstellungen des Profils einrichten.
Neben dem Passkey-Verfahren bietet die BA seit März 2025 die Option, den Zugang zum Konto mit einem weiteren zweiten Faktor, dem sogenannten TOTP, abzusichern. Ergänzend zum Passwort wird ein aktueller Code abgefragt, der über eine Authenticator-App erzeugt wird. Dadurch bietet er auch einen wesentlich höheren Schutz als ein herkömmliches Passwort. Bei der Wahl der Authenticator-App sollen Nutzerinnen und Nutzer nur auf vertrauenswürdige Apps zurückgreifen.

BundID: verpflichtende Nutzung für Änderung von persönlichen Daten und Kontoverbindungsdaten

Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID am Online-Portal anzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA und der Familienkasse. Privatpersonen, die im Online-Account seit April 2025 ihre Adresse bzw. Kontoverbindungsdaten ändern wollen, können dies nur noch, wenn sie sich über die BundID anmelden. In der Familienkasse, über die z.B. das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.

Ausführliche Informationen und Erklärvideos hierzu finden Sie unter:

Bild: Pixabay, Quelle: Presseinformation der BA Nr. 21 vom 25.06.2026

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