Organisation

Jobcenter Elbe-Elster

Das Jobcenter Elbe-Elster ist als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Cottbus und des Landkreises Elbe-Elster nach § 44b SGBII organisiert.

Als gemeinsame Einrichtung vereint das Jobcenter Elbe-Elster die Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit als auch des Landkreises Elbe-Elster als Träger der Grundsicherung.

So ist das Jobcenter Elbe-Elster Ansprechpartner in Fragen der Grundsicherung und Arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende als auch bei der Gewährung von Kosten der Unterkunft oder der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für Leistungsbeziehende nach dem SGBII.

Trägerversammlung

Die beiden Träger des Jobcenters Elbe-Elster bilden nach § 44b SGBII die Trägerversammlung. Den Vorsitz der Trägerversammlung übernimmt der Landrat des Landkreises Elbe-Elster.

Geschäftsführung

Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung werden durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer hauptamtlich geführt.

Das Organigramm des Jobcenters finden Sie hier:

Beirat

In jeder gemeinsamen Einrichtung wird ein Beirat gebildet, der bei der Einrichtung, Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen berät.

Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern

  • der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
  • der freien Wohlfahrtspflege,
  • des örtlichen Arbeitsmarktes sowie
  • der Kammern und
  • berufsständischen Organisationen.

Gemeinsam mit der Trägerversammlung und dem Beirat stimmt die Geschäftsführung des Jobcenters das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ab.


Standorte