Organisation
Das Jobcenter Elbe-Elster ist als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Cottbus und des Landkreises Elbe-Elster nach § 44b SGBII organisiert.
Als gemeinsame Einrichtung vereint das Jobcenter Elbe-Elster die Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit als auch des Landkreises Elbe-Elster als Träger der Grundsicherung.
So ist das Jobcenter Elbe-Elster Ansprechpartner in Fragen der Grundsicherung und Arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende als auch bei der Gewährung von Kosten der Unterkunft oder der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für Leistungsbeziehende nach dem SGBII.
Trägerversammlung
Die beiden Träger des Jobcenters Elbe-Elster bilden nach § 44b SGBII die Trägerversammlung. Den Vorsitz der Trägerversammlung übernimmt der Landrat des Landkreises Elbe-Elster.
Geschäftsführung
Die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung werden durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer hauptamtlich geführt.
Das Organigramm des Jobcenters finden Sie hier:
Beirat
In jeder gemeinsamen Einrichtung wird ein Beirat gebildet, der bei der Einrichtung, Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen berät.
Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertretern
- der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
- der freien Wohlfahrtspflege,
- des örtlichen Arbeitsmarktes sowie
- der Kammern und
- berufsständischen Organisationen.
Gemeinsam mit der Trägerversammlung und dem Beirat stimmt die Geschäftsführung des Jobcenters das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ab.